Donnerstag, 28. März 2013

Textilgroßhandel Germany Verwertung einer Insolvenz


Das neue Angebot eines Insolvenzverwerters - diesmal im Auftrag der Berechtigten verwertet der Großhändler ganz neue Waren aus Insolvenz von Textiliengroßhandel. Verfügbar sind insgesamt 240.000 Stk. - das sind  die Textilien für die Erwachsenen und für die Kinder, u.a. Shirts, Sweat-Shirts, Kinder-Jogging-Anzüge, Strickmützen, Shorts, Badeanzüge usw. Wie gesagt, die Ware ist nagelneu, schon in Karton verpackt, abholbereit.
Laut Informationen des Großhändlers erfolgt die Verwertung pro Warengruppe, dabei sortenrein, ab Sicherstellungsgelände.

Was die Preisbedingungen betrifft - die Güter werden gegen Höchstgebot verwertet. Der Verkäufer hat den Mindestgebot angegeben - 1,00 EUR netto pro Teil, zzgl. 15% Verwertungsgebühr. Die Zahlung soll bar netto, ab Sicherstellungsgelände erfolgen. Was wichtig ist, wird die Ware laut der AGBs des Großhändlers verwertet, also jeder Interessente soll zuerst diese AGB genau zur Kenntnis nehmen. Ausserdem soll der Käufer sehr gut verstehen, was alle Begriffe, die im Angebot angegeben sind, genau bedeuten. Besonders geht es hier um die Begriffe, die sich auf den Preis beziehen.
Nützliche Informationen zu diesem Thema kann man u.a. im Artikel "Insolvenzversteigerung – Ausrufpreis, Gebot, Zuschlag" finden, und unten möchte ich noch die Bedeutung von Verwertungsgebühr kurz erklären:

Verwertungsgebühr - das is eine Festgebühr, die für die Versteigerung und andere Verwertung von Gegenständen erhoben wird. Die Gebühr entsteht, sobald Schritte von dem Vollziehungsbeamten oder von anderem Beauftragten zur Ausführung des Verwertungsauftrags unternommen werden.
Die Höhe der Verwertungsgebühr richtet sich meistens nach dem Erlös, sie kann also sehr unterschiedlich sein.
Im Falle des Angebots mit der Verwertung von Textilgroßhandel (oben) geht es um 15% Verwertungsgebühr. Der Käufer soll alle diese Kosten berücksichtigen, um zu berechnen, ob der wirkliche Wert von den Gütern, die verwertet werden, mit dem endgültigen Kosten stimmen.

Donnerstag, 14. März 2013

Johnson & Johnson, Lux, Dove, Vanish, Cilit - Drogerie und Waschmittel Sonderposten



Im Restpostenhandel  gibt es sowohl Stocklots, einmalige Posten, Warenangebote mit den Gütern aus der Verwertung einer Insolvenz als auch Dauerangebote über Produkte, auf deren Vertrieb sich die Händler oft spezialisieren. Sie arbeiten u.a. mit den Herstellern, den Geschäftsketten, auch Distributeuren zusammen, sie haben mit ihnen Jahresverträge für die regelmässigen Lieferungen zu den Sonderpreisen. In Frage kommen hier die Abnahmen nicht nur von der regulären Ware, sondern auch oder vor allem  von den Restbeständen, Überproduktionen, Storno der Bestellungen, Insolvenzwaren, Fehlproduktionen etc.

Unter den Kategorien, die sich bei diesem Warenverkehr besonders grosser Nachfrage erfreuen, sind die Drogerieartikel, Reinigungsartikel und Waschmittel. Die Händler kaufen gerne die Produkte von Johnson & Johnson, Lux, Dove, Vanish, Cilit, Ariel, Persil, Finish etc. auf. Das sind verschiedene Waren, Mengen, Packungseinheiten, Preise - aktuelle Bestandslisten bekommt man von dem Großhändler.
Kleinere Abnahmemengen sind eher ausgeschlossen - es handelt sich um Großhandel-Angebote. wo der Verkauf entweder pro Palette oder pro LKW (Container 20" oder 40").  Je nach Liefarant und auch je nach verfügbarem Stocklot kann der Käufer das Sortiment selbst wählen (z.B. 1 Palette mit Seifen, 1 Palette mit Waschpulver etc.) oder ist solche Möglichkeit ausgeschlossen - die Ware ist schon abholbereit, in einem Container für die Lieferung vorbereitet.
Nicht immer bekommt man die Ware, die freiverkäuflich ist.  Befindet sich unser Vertriebsmarkt in Europa und z.B. Posten mit Ariel  Waschmittel  darf in EU-Ländern nicht verkauft werden, so müssen wir überlegen, ob wir solche Möglichkeit haben, die Ware auf den neuen Markt zu bringen und so Geld zu verdienen.

Was der Käufer beachten soll, wenn er die Waschmittel und Drogerieartikel auf dem Restpostenmarkt bezieht, ist die Tatsache, ob es sich gerade um MHD-nahe Produkten geht, oder ob die Ware aus der frischen Produktion kommt.
Sehr wichtig sind auch alle Zertifikatte und Bescheinigungen vom Hersteller, wo und wie die bestimmte Ware produziert worden ist.

Dienstag, 5. März 2013

Dirt Devil Ziklon Staubsauger Kundenretouren


Die Staubsauger von Dirt Devil sind wieder im Angebot - auf dem Restpostenmarkt sind die Staubauger von dieser Marke immer sehr gefragt. Die Großhändler, die Wiederverkäufer und die Exporteur kaufen gerne diese Geräte auf, weil sie noch hohe Qualität haben und dabei zu den günstigen Preisbedingungen angeboten sind. Gesucht sind vor allem Retouren - unsortiert, ungeprüft, also der Posten kann sowohl immer noch hochwertige Artikel als auch defekte Ware, ohne Zubehör, enthalten. Die Verpackung ist entweder noch original (OVP) oder die Ware wird in neutralen Kartons abgegeben. Im Retourenhandel kommt auch oft vor, dass die Artikel ohne Verpackung  auf den Mischpaletten gestapelt sind.

Die Retouren sind normaleweise für Export bestimmt - die Güter sind nicht freiverkäuflich - alle Details bekommt man immer bei dem Verkäufer. Es ist manchmal sogar erforderlich, bestimmte Unterlagen zu unterschreiben, bevor man die Ware abholt, dass sie z.B. auf den europäischen Markt nicht mehr wiedergebracht werden.

Die Großhändler, die mit den Haushaltsgeräten Kundenretouren und C-Waren handeln, bieten meistens keinen Lieferservice an - die Belieferung kommt also nicht in Frage. Der Preis pro Palette oder pro Stück ist ohne Transport berechnet - die Bezeichnung ab Werk oder ex work, die in den Angeboten von den Restpostenhändlern oft steht heisst, dass die Güter von dem Kunden selbst abgeholt werden müssen. Da die Retourware in der Regel auf den Mischpaletten abholbereit steht, soll man den Anbieter noch fragen, ob die Paletten umgetauscht werden sollen oder ob der Preis inkl. Paletten ist.