Mittwoch, 29. Februar 2012

Wichtige Fragen, bevor man die Ware bei einem Großhändler bestellt

Falls wir schon einen Geschäftspartner für die Lieferung der von uns gesuchten Ware gefunden haben, sollen wir auf jeden Fall alle Details bezüglich der Ware und Einkaufsbedingungen besprechen und dann das alles noch schriftlich bekommen haben.

Hier einigen Angelegenheiten, die uns von dem Großhändler unbedingt schriftlich bestätigt werden sollen:

1) Sortiment - falls Stocklotsware oder Mischposten in Frage kommt, wäre es gut, wenn uns der Verkäufer mindestens im Angebot und dann auf der Rechnung kurz beschreibt, was für Artikel überhaupt in diesem Stocklot vorhanden sind.

2) Warengruppe - im Großhandel, besonders mit Restposten, Sonderposten, Lagerüberhängen, etc. benutzen die Verkäufer die bestimmten Warengruppen (A-Ware, B-Ware, C-Ware, Retourware) , um den Zustand der Ware zu beschreiben. Stocklotswaren unterscheiden sich nach der Qualität - es können Neuwaren, erneuerte Waren wie auch defekte Waren oder Auslaufartikel (besonders wichtig bei Lebensmittel, Drogerie- und Kosmetikartikel) sein. Viele Großhändler handeln mit Kundenretouren - es ist hier empfehlenswert, bei der ersten Bestellung die Ware im Lager vor Ort zu besichtigen und zu prüfen, ob der Zustand der Ware der Beschreibung im Angebot entspricht. Es gibt Verkäufer, die richtig ungeprüfte Kundenretouren verkaufen, die viele neue Geräte enthalten, es gibt aber auch solche Händler, die nur Schrottware als Retourware anbieten.

3) Garantie/ Gewährleistung/ Widerrufsrecht - das ist besonders wichtig im Falle von Elektronikgeräten (Computer, Haushaltselektrogeräte), aber auch bei Textilien, Schuhen, Kosmetik etc. Man soll mit dem Verkäufer die folgenden Garantie-Themen schriftlich absprechen:
- ist es möglich, die Ware zurückzugeben? unter welchen Bedingungen?
- wer zahlt für die Rücksendung?
- wird die Garantie oder Gewährleistung geleistet.

4) Preis - man soll schriftlich bestätigt bekommen: worauf bezieht sich der Preis (Stk. Paket, Palette), ist der Preis bei der Mindestabnahme oder bei der Gesamtabnahme gültig; ist das Netto Preis, inkl. Transportkosten, ist z.B. Steuer wie bei Kaffee - Kaffeesteuer, bei Dosen - der Pfand, bei Zigaretten - Zigarettensteuer, im Preis enthalten.

Es wird sehr wichtig, daß uns alle unsere Bestimmungen mit dem Großhändler schriftlich bestätigt werden.

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